MMit der neuen zeitlich befristeten Sofortmaßnahme Überbrückungsbeschäftigung (NOW) können Sie als Arbeitgeber einen Zuschuss bei der UWV beantragen, um den Lohn Ihrer Mitarbeiter unbefristet und flexibel weiterzahlen zu können. Die betreffenden Arbeitnehmer müssen in den Niederlanden versicherungspflichtig sein. Diese Regelung ersetzt die Kurzarbeit.
Wie bewerbe ich mich JETZT?
Bewerben können Sie sich per uwv.nl† Die JETZT sieht einen Zuschuss zu den Lohnkosten über die Monate März, April und Mai 2020† Dies muss nicht der Zeitraum mit dem größten Umsatzrückgang sein. Sie können daher angeben, über welchen Quartalszeitraum Sie den voraussichtlichen Umsatzrückgang berechnen möchten: März-April-Mai 2020, April-Mai-Juni 2020 oder Mai-Juni-Juli 2020. Diese Anwendung erfordert keine eHerkenning oder eine andere Form von Authentifizierung und Autorisierung; Sie können sich mit Ihrer Lohnsteuernummer bewerben.
Was sind die Bedingungen?
Für die Inanspruchnahme der Sofortmaßnahme gelten für Sie als Arbeitgeber folgende Voraussetzungen:
- Sie erwarten oder haben seit dem 20. März 1 einen Umsatzverlust von mindestens 2020 %.
- Während des Bezugszeitraums dürfen Sie für Ihre Beschäftigten keine betriebswirtschaftliche Kündigung beantragen.
- Sie sind nach besten Kräften verpflichtet, die Löhne weiterhin an alle Mitarbeiter zu zahlen.
Bei der Berechnung des Vorschusses berücksichtigt UWV:
- die Lohnkosten vom Januar 2020 laut Ihrer Abrechnung beim Finanzamt (Lohnsumme);
- den erwarteten prozentualen Umsatzverlust, den Sie in Ihrer NOW-Bewerbung angegeben haben.
UWV multipliziert die Lohnsumme mit dem Prozentsatz des zu erwartenden Umsatzausfalls. Diesen Betrag multiplizieren wir mit dem Faktor 1,3 für Nebenkosten und Abgaben wie Arbeitgeberbeiträge, Rentenbeiträge und Urlaubsgeld. Der Freibetrag beträgt 90 % dieses Betrags. Der Gesamtvorschuss beträgt 80 % der Zulage. Der Gesamtvorschuss wird monatlich in drei Raten ausgezahlt. Die UWV überweist Ihnen die erste Zahlung innerhalb von vier Wochen.
Fragen?
Rufen Sie 088-8982004 an
Weitere Fragen oder weitere Informationen zu behördlichen (Not-)Regelungen während der Corona-Krise? Kontakt Georg Gall of Pauline Frank der Arbeit in Sicht.
Weitere wichtige Informationen:
- Für jede Lohnsteuernummer muss ein separater Antrag gestellt werden.
- Der NOW-Zuschuss gilt auch für Lohnkosten von Arbeitnehmern, für die Sie keine Lohnfortzahlungspflicht haben, wie z. B. Arbeitnehmer mit Bereitschaftsdienst. Leiharbeitnehmer werden von der Zeitarbeitsfirma beschäftigt. Diese Zeitarbeitsfirma kann selbst einen NOW-Antrag stellen
für diese Mitarbeiter. Dies gilt auch für Lohnarbeitgeber. So können auch diese Unternehmen diesen Zeitraum nutzen
Brücke ohne Personalabbau. - Ein Director-Major-Shareholder ist grundsätzlich nicht anspruchsberechtigt.
- Die Zulagen, die Sie Auszubildenden und Studenten zahlen, die einen Berufsberatungs-Lernpfad absolvieren, werden ebenfalls in die Berechnung der NOW-Zulage einbezogen.
- Wenn Ihr Unternehmen zwischenzeitlich in Konkurs gegangen ist, können Sie den NOW-Zuschuss nicht mehr in Anspruch nehmen.
- Auch die Lohnabrechnung erkrankter Arbeitnehmer, für die eine Lohnzahlungspflicht besteht, ist enthalten.
- Ob und unter welchen Bedingungen die Notstandsmaßnahme verlängert wird, wird vor dem 1. Juni 2020 entschieden.
- Die Regelung gilt auch für Existenzgründer, sofern vor dem 1. März 2020 bereits mindestens ein Monatsumsatz erzielt wurde.
- Sie können Ihre Mitarbeiter an einen anderen Arbeitgeber auslagern. Erfolgt dies im Wege der gemeinnützigen Förderung (maximal gegen Lohnkosten und einen geringen Aufpreis), so spricht man von einer kollegialen Kreditvergabe und hat für die NOW-Anwendung keine Konsequenzen.
- Danach wird endgültig festgestellt, wie hoch der tatsächliche Umsatzrückgang und die tatsächliche Lohnsumme war und ggf. eine Nachzahlung oder Rückforderung erfolgt.