Ab dem 1. Juni 2020 dürfen Restaurants und Cafés unter strengen Auflagen teilweise und auch die Terrassen mit erheblichen Einschränkungen öffnen, wenn die Regierung vor dem 20. Mai keinen Anstieg der Corona-Infektionszahlen sieht. Dies gilt auch für Hotelrestaurants für Gäste ohne Übernachtung. Sobald Catering-Unternehmen wieder öffnen, müssen sie sich an ein Protokoll halten, das in Zusammenarbeit zwischen Catering-Unternehmern, VNO-NCW/MKB Nederland, KHN, dem Ministerium für Wirtschaft und Klima und dem Beratungsunternehmen McKinsey erstellt wurde.
Erste Eröffnungsphase Catering ab 1. Juni
Restaurants, Cafés, Kinosäle, Konzertsäle und Theater dürfen ab dem 1. Juni maximal 30 Personen (Gäste inklusive Personal) und unter Auflagen in ihrem Betrieb aufnehmen. Gäste sind verpflichtet zu buchen (auch für Cafés) und natürlich die 1,5-Meter-Maßnahmen einzuhalten. Beim Besuch eines Gastronomiebetriebes findet am Eingang ein Check-up statt, um festzustellen, ob Risiken bestehen, und es ist wichtig, dass die Gäste diesen Check im Vorfeld sehr ernst nehmen. Alle sitzen an einem Tisch und die Personen (Gäste und Mitarbeiter) halten 1,5 Meter voneinander entfernt. Es gibt keine anderen Einschränkungen für Hotels als jetzt. Für die Öffnung des Hotelrestaurants für die Öffentlichkeit von außen (ohne Beherbergung) gelten die gleichen Regeln wie für Restaurants und Cafés.
Gäste von Restaurants und Cafés müssen für „drinnen“ reservieren. Ziel ist es, quartiersspezifisch zu sein und keine (Tages-)Menschengruppen und nicht zu viel Mobilität von außerhalb des Quartiers zu bekommen. Reservierungen können per Vorreservierung oder per Triage vorgenommen werden (fragen Sie beim Betreten nach und prüfen Sie die Kapazität). Das Maximum von 30 Personen pro Standort ist hart, inklusive Personal. Neben der Gruppenbildung verhindert dieses Maximum auch eine zu große Mobilität. Für das Personal in einem anderen Raum wurde noch keine Ausnahme gemacht. Reservierungen an der Eingangstür sind ebenfalls Reservierungen, sofern Triage angewendet wird und die maximal 30 Personen im Inneren und der Abstand von 1,5 Metern nicht auf dem Spiel stehen. Alles was von diesen Regeln abweicht ist leider noch nicht möglich.
Check-Anruf für Gäste an der Rezeption
Beim Betreten eines Gastronomiebetriebes müssen sich die Gäste die Hände mit Handgel waschen oder desinfizieren und bevor sie hineingelassen werden, findet eine Kontrolle statt.
Gastronomie der zweiten Öffnungsphase ab 1. Juli
Wenn die Zahl der Corona-Infektionen weiter zurückgeht, dürfen Restaurants, Cafés, Kinosäle, Konzertsäle und Theater ab dem 1. Juli unter neuen Auflagen maximal 100 Personen in ihrem Betrieb aufnehmen. Diese Bedingungen werden Ende Juni bekannt gegeben.
Allgemeine Regeln für die Gastronomie ab der Teilöffnung zum 1. Juni
Drinnen
Alle neuen Vereinbarungen müssen für die Gäste sowohl innerhalb als auch außerhalb des gesamten Gastronomiebetriebes sichtbar sein. An einem Tisch dürfen maximal vier Personen sitzen, es sei denn, es handelt sich um einen gemeinsamen Haushalt mit mehreren Personen. Nachdem die Gäste den Veranstaltungsort verlassen haben, sollten Tische, Stühle und Speisekarten gründlich gereinigt werden. Bei mehreren und voneinander getrennten Standorten auf einem Gelände oder Gebäude ist eine strikte Trennung der Wege erforderlich und es darf keine Gruppenbildung erfolgen. Für drinnen gibt es keine Verpflichtung, am Tisch zu sitzen. Das ist in Restaurants offensichtlich. Für Cafés ist das Sitzen an der Bar oder an Stehtischen kein Hindernis, Reservierung, Triage, Hygiene und 1,5 Meter Abstand vorausgesetzt.
Draußen
Terrassen dürfen unter zwei Bedingungen öffnen: Alle sitzen an einem Tisch und es gibt 1,5 Meter Abstand zueinander, diese Bedingungen zeigen sofort die Begrenzung der Personenzahl auf einer Terrasse an. Die 1,5 Meter gelten für alle, auch für das Personal. Je größer die Terrasse, desto mehr Menschen, aber nicht mehr pro Quadratmeter. Für die Terrasse gelten weiterhin die Regeln der Gemeinde. Diese können in Absprache zwischen der KHN-Abteilung und der Gemeinde angepasst werden. Eine Terrasse ist nicht an eine Reservierung gebunden. Es ist verpflichtend für alle an einem Tisch und 1,5 Meter Abstand zu sitzen. Personen auf Terrassen können ohne Sichtung (Kontrollbesprechung) und 1,5 Meter Abstand nicht betreten werden, sofern die Anzahl von 30 Personen im Inneren nicht überschritten wird (Aufsicht!).